NOVINI Weinkeller Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Gau-Bickelheim, St. Martinsweg 1, 55599 Gau-Bickelheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.01.2014 mit der Reh Kendermann GmbH Weinkellerei mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 21488) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55599 Gau-Bickelheim
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH