NOVOTERGUM Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NOVOTERGUM Süd GmbH am 20.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
NOVOTERGUM Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der NOVOTERGUM Süd GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 54472) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NOVOTERGUM Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf, Betrieb eines NOVOTERGUM Gesundheitszentrums in Düsseldorf zur Durchführung von nicht-ärztlichen therapeutischen Maßnahmen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: NOVOTERGUM Köln Beteiligungs-GmbH, Köln (AG Köln HRB 56661), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.