NOVOTERGUM Neckarsulm GmbH, Neckarsulm, Heiner-Fleischmann-Straße 8, 74172 Neckarsulm. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.09.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
NOVOTERGUM Neckarsulm GmbH, Neckarsulm, Heiner-Fleischmann-Straße 8, 74172 Neckarsulm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NOVOTERGUM Köln GmbH", Firma geändert; nun: "NOVOTERGUM Süd GmbH", Köln (Amtsgericht Köln HRB 54472) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NOVOTERGUM Neckarsulm GmbH, Neckarsulm, Heiner-Fleischmann-Straße 8, 74172 Neckarsulm. Der zwischen der Gesellschaft und der "NOVOTERGUM Holding AG", Sitz Essen (Amtsgericht Essen HRB 23729) vormals "NOVOTERGUM AG", Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 19476) am 25.05.2009 abgeschlossene und am 05.11.2010 geänderte Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 02.05.2012 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
NOVOTERGUM Neckarsulm GmbH, Neckarsulm, Heiner-Fleischmann-Straße 8, 74172 Neckarsulm. Bestellt als Geschäftsführer: Gehrmann, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eckerl, Michael, Essen, * ‒.‒.‒‒.
NOVOTERGUM Neckarsulm GmbH, Neckarsulm, Heiner-Fleischmann-Straße 8, 74172 Neckarsulm. Bestellt als Geschäftsführer: Ntounas, Panagiotis, Bad Schönborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kühler, Caroline-Marion, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
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