HRB 10728: NOVOTERGUM Nord GmbH, Kempen, Donkring 77, 47906 Kempen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NOVOTERGUM Süd GmbH am 16.01.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10728: NOVOTERGUM Nord GmbH, Kempen, Donkring 77, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2018 mit der NOVOTERGUM Süd GmbH mit Sitz in Köln (Köln, HRB 54472) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10728: NOVOTERGUM Nord GmbH, Kempen, Donkring 77, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 14.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2017 mit der NOVOTERGUM Bad Oeynhausen GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen, (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 11505) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10728: NOVOTERGUM Nord GmbH, Kempen, Donkring 77, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 14.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2017 mit der NOVOTERGUM Menden GmbH mit Sitz in Menden, (Amtsgericht Arnsberg, HRB 9601) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10728: NOVOTERGUM Nord GmbH, Kempen, Donkring 77, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2017 mit der NOVOTERGUM Essen GmbH mit Sitz in Essen, (Amtsgericht Essen, HRB 16986) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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