NRJ Dienstleistungs- und Vermarktungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, Winterhuder Marktplatz 6-7, 22299 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NRJ Hörfunk Beteiligungs GmbH am 30.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
NRJ Dienstleistungs- und Vermarktungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, Winterhuder Marktplatz 6-7, 22299 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der der NRJ Hörfunk Bayern GmbH (künftig: NRJ Hörfunk Beteiligungs GmbH) mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 87565) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NRJ Dienstleistungs- und Vermarktungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, Winterhuder Marktplatz 6-7, 22299 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Hopp, Olaf, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt, auch bei mehreren Geschäftsführern; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Montague, Christophe, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
NRJ Dienstleistungs- und Vermarktungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg (Winterhuder Marktplatz 6-7, 22299 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.02.2007 mit der Jazz Welle Plus Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 56652) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.