NRJ Dienstleistungs- und Vermarktungsgesellschaft München mbH, München (Westenrieder Str. 19, 80331 München). Die Verschmelzung wurde am 18.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 87565).
NRJ Dienstleistungs- und Vermarktungsgesellschaft München mbH, München (Westenrieder Str. 19, 80331 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der NRJ Hörfunk Bayern GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 87565) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NRJ Dienstleistungs- und Vermarktungsgesellschaft München mbH, München (Westenrieder Str. 19, 80331 München). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.03.2001 mit der Radio NRJ GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 97357) ist durch Kündigung zum 30.09.2004 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.