HRB 74109: NRP sechste Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Bonner Straße 328, 50968 Köln. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 74109: NRP sechste Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Bonner Straße 328, 50968 Köln. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Berlo, Günter, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 74109:NRP sechste Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Heumarkt 54, 50667 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Bonner Straße 328, 50968 Köln.
HRB 74109:NRP sechste Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Heumarkt 54, 50667 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2014 mit der HCI Stuttgart Heilbronner Straße GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 101230) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 74109:NRP sechste Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Heumarkt 54, 50667 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2014 mit der HCI Steindamm GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103336) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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