HRB 7636 KI: NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH, Kiel, Hamburger Chaussee 10, 24114 Kiel. Eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist eingereicht worden.
HRB 7636 KI: NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH, Kiel, Hamburger Chaussee 10, 24114 Kiel. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Neufassung der Anlage 9.1 der Satzung sowie Änderung der Präambel sowie der §§ 2 (Gesellschaftszweck), 6 (Anerkennung des Kooperationsvertrags NAH.SH-NSH), 7 (Vertrieb), 8 (Grundsätze des Einnahmenaufteilungsverfahrens) , 9 (Einnahmenmeldung), 16 (Geschäftsführung, Vertretung), 18 (Gesellschafterversammlung), 19 (Gesellschafterbeschlüsse), 20 (Einsichts- und Auskunftsrecht), 28 (Pflichten eines ausscheidenden Gesellschafters) und § 35 (Schiedsklausel) wurde vollständig gestrichen. Der nachfolgende § 36 rückt in der Nummerierung auf zu § 35. Gegenstand: 1) Zweck der Gesellschaft ist - die von den Gesellschaftern personell und organisatorisch unabhängige Erstellung transparenter und zeitnaher Abrechnungen über Einnahmen der Gesellschafter aus dem SH-Tarif, sowie die Durchführung der Einnahmenaufteilung im SH-Tarif für die Gesellschafter, wobei die Gesellschaft als uneigennütziger Treuhänder und neutrale Clearingstelle fungiert, - Pflege und Weiterentwicklung des SH-Tarifs und der Vertriebsdaten, - Verhandlung und Koordination gemeinschaftlicher Sonderangebote, - Bearbeitung weiterer verkehrlicher Angelegenheiten zwischen den Gesellschaftern und ihren jeweiligen Aufgabenträgern durch Erbringung von Dienstleistungen wie allg. Beratung, Schulungen, Statistiken usw. sowie - Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Gesellschafter gegenüber den Behörden, Verbünden und der Öffentlichkeit - auch als Vertragspartner. Der SH-Tarif i.S. dieses Vertrages sind die unter Nr. 634 des Tarifverzeichnisses unter dem Namen Schleswig-Holstein-Tarif bekannt gemachten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen einschließlich etwaiger nachfolgender Fortschreibungen, die im Verfahren zustande gekommen sind, das in dem Kooperationsvertrag NAH.SH-NSH geregelt ist, der zwischen der NSH und der NAH.SH GmbH geschlossen worden ist. 2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 3) Die Gesellschaft handelt gegenüber den Gesellschaftern interessen- und wettbewerbsneutral.
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