NTA GmbH-ein Unternehmen der euromicron Gruppe, Mainz (Robert-Koch-Straße 43, 55129 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pfeiffer GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe - mit Sitz in Ettlingen (Amtsgericht Mannheim, HRB 362483) am 07.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
NTA GmbH-ein Unternehmen der euromicron Gruppe, Mainz (Robert-Koch-Straße 43, 55129 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.10.2007 mit der Pfeiffer GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe - mit Sitz in Ettlingen (Amtsgericht Mannheim, HRB 362483) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.