HRB 222963: NTT Security AG, München, Robert-Bürkle-Straße 3, 85737 Ismaning. Die Hauptversammlung vom 05.07.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "NTT Security GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 227018) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 222963: NTT Security AG, München, Robert-Bürkle-Straße 3, 85737 Ismaning. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Naughalty, Martin John, Farnham / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 222963: NTT Security AG, München, Robert-Bürkle-Straße 3, 85737 Ismaning. Ausgeschieden: Vorstand: Okuno, Tsunehisa, Tokyo, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Brandenburg, Frank, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Naughalty, Martin Johh, Farnham / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Grönling, Joanna, Dachau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 222963: NTT Communications Deutschland AG, München, Robert-Bürkle-Straße 3, 85737 Ismaning. Die Hauptversammlung vom 06.05.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: NTT Security AG.
HRB 222963: NTT Communications Deutschland AG, München, Hanauer Landstr. 182, 60314 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Robert-Bürkle-Straße 3, 85737 Ismaning. Die NTT Com Security AG mit dem Sitz in Ismaning (Amtsgericht München HRB 121349) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2016 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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