HRB 93568: NVG GmbH, Maintal, Burgstraße 33, 63477 Maintal. Nicht mehr Geschäftsführer: Nauth, Paul Joseph, Maintal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 93568: NVG GmbH, Maintal, Burgstraße 33, 63477 Maintal. Prokura erloschen: Dr. Trösken, Jürgen, Langen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 93568:NVG GmbH, Maintal, Burgstraße 33, 63477 Maintal.Bestellt als Geschäftsführer: Nauth, Antje, Maintal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Trösken, Jürgen, Langen, * ‒.‒.‒‒.
NVG GmbH, Maintal, Burgstraße 33, 63477 Maintal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2010. Geschäftsanschrift: Burgstraße 33, 63477 Maintal. Gegenstand: Der Erwerb, die Anmietung und Anpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände sowie die Bebauung angemieteter, angepachteter und im Eigentum stehender Grundstücke, die Vermietung und Verpachtung angemieteter, angepachteter und im Eigentum stehender beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände sowie das Facility-Management von vermieteten und verpachteten Grundstücken und das Warehousing für Dritte, die Steuerung von Warenströmen und die Versandabwicklung für Dritte incl. der Exportabwicklung sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nauth, Paul Joseph, Maintal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Nauth Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Maintal (Amtsgericht Hanau, HRA 92376). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.