Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
9 |
|
|
9.
Ohle, Frank, * ‒.‒.‒‒,
Stadtoldendorf
Prokura gemeinsam mit einem
persönlich haftenden Gesell-
schafter oder einem weiteren
Prokuristen |
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a)
08.07.2024
Kwiatkowski |
8 |
|
|
Nicht mehr Prokurist:
3. Feist, Torsten |
|
a)
08.04.2024
Kwiatkowski |
HRA 29160 HB: NVL B.V. & Co. KG, Bremen, Zum Alten Speicher 11, 28759 Bremen. Nicht mehr Prokurist: Wilke, Harald
HRA 29160 HB: NVL B.V. & Co. KG, Bremen, Zum Alten Speicher 11, 28759 Bremen. War Persönlich haftender Gesellschafter: LBG 2-Kommanditgesellschaft, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27416 HB); Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage den Teilbetrieb "LMV" als Gesamtheit mit allen Aktiva und Passiva im Wege der Abspaltung zur Aufnahme von der Fr. Lürssen Werft GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 10066 HB) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 29160 HB: NVL B.V. & Co. KG, Bremen, Zum Alten Speicher 11, 28759 Bremen. War Persönlich haftender Gesellschafter: LBG 2-Kommanditgesellschaft, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27416 HB); Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.09.2021 nebst Ergänzung 28.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 20.09.2021 den Teilbetrieb "Defence" als Gesamtheit mit allen Aktiva und Passiva im Wege der Abspaltung zur Aufnahme von der Fr. Lürssen Werft GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 10066 HB) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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