HRB 166523: NWG Nord West Grund GmbH, Hamburg, Trittauer Amtsweg 19, 22179 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
HRB 166523: NWG Nord West Grund GmbH, Hamburg, Trittauer Amtsweg 19, 22179 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2020. Geschäftsanschrift: Trittauer Amtsweg 19, 22179 Hamburg. Gegenstand: Der Erwerb, die Erhaltung, die Modernisierung und die Verwaltung seines Grundvermögens. Stammkapital: 6.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rogge, Lore, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Rogge, Nico, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NWG Nord West Grund GmbH & Co. KG, Hamburg (AG Hamburg HRA 88808) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020.
HRA 88808: NWG Nord West Grund GmbH & Co. KG, Hamburg, Trittauer Amtsweg 19, 22179 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 im Wege des Formwechsels in die NWG Nord West Grund GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg AG Hamburg HRB 166523) am 11.01.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.