HRA 38726 B: NWI Berlin V GmbH & Co. KG, Berlin, Fasanenstraße 33, 10719 Berlin. Firma: Geändert, nun: NWI Berlin V GmbH & Co. KG; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gesundheitszentrum Berlin-Neukölln GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39668 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
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