Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Krönert, Lukas, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
23.05.2024
Tasler |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hinrichsen, Hans-Jürgen, Oldenburg |
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a)
09.11.2023
Tasler |
HRB 2104: NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Escherweg 1, 26121 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Steimer, Werner, Brake.
HRB 2104: NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Escherweg 1, 26121 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 2104: NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Escherweg 1, 26121 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2018 mit der PAN Planungsgesellschaft ARSU/NWP mbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 8776) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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