NWW Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Köthen/Anhalt, (Lohmannstr. 27, 06366 Köthen/Anhalt).
NWW Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Köthen/Anhalt, (Lohmannstr. 27, 06366 Köthen/Anhalt).Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst.
NWW Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Köthen/Anhalt (Lohmannstr. 27, 06366 Köthen/Anhalt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'NWW GmbH Steuerberatungsgesellschaft', und Sitz, bisher München, Amtsgericht AG München HRB 156313 ) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Stammkapital: 56.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Manfred, Köthen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tietze, Norman, Bad Abbach, * ‒.‒.‒‒.Nicht eingetragen:Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
NWW GmbH Steuerberatungsgesellschaft, München (Lohmannstr. 27, 06366 Köthen/Anhalt). Sitz verlegt nach Köthen/Anhalt (nun AG Stendal HRB 5144). Nun: Neue Firma: NWW Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Sitz: Köthen/Anhalt.
NWW GmbH Steuerberatungsgesellschaft, München (Goethestr. 43, 80336 München). Die ZuP GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Norderfriedrichskoog (Amtsgericht Flensburg HRB 1375 HU) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2004 mit Nachtrag vom 24.09.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen mit Nachträgen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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