NaVic Import-Export Limited, Siegburg, Taubenstraße 8 a, 53721 Siegburg. Die Zweigniederlassung ist wegen Löschung der Gesellschaft im Register des Companies House of Cardiff gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
NaVic Import-Export Limited, Siegburg, Taubenstraße 8 a, 53721 Siegburg. Das Registergericht hat festgestellt, dass die Gesellschaft seit dem 03.08.2010 im Register des Companies House, Cardiff, gelöscht ist.Damit handelt es sich bei der Eintragung der Zweigniederlassung im hiesigen Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nch § 395 FamFGG von Amts wegen zu löschen ist.Einwendungen gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird.
NaVic Import-Export Limited, Siegburg (Taubenstraße 8 a, 53721 Siegburg). Private Limited Company. Gesellschaft nach englischem Recht. Gesellschaftsstatut (Memorandum und Articles of Associaton) vom 06.04.2005. Zweigniederlassung der unter der Firma NaVic Import-Export Limited bestehenden Hauptniederlassung mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House, Cardiff, No. 5414987). Gegenstand der Zweigniederlassung: Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere Haushaltswaren, Glas, Decoartikel sowie Übersetzungen und Betreuung deutscher Unternehmen im Ausland. Haftungskapital: 10,00 GBP. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer (managing directors) vertreten. Sofern die Gesellschaft in einer Hauptversammlung nichts anderes beschließt, ist die Anzahl der Geschäftsführer nicht begrenzt, jedoch muss mindestens ein Geschäftsführer vorhanden sein. Solange nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, genießt dieser sämtliche den Geschäftsführern üblicherweise zu erteilenden Befugnisse und Vollmachten und ist alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch Beschluss diese oder einzelne von ihnen zur Einzelvertretung ermächtigen. Director und zugleich ständiger Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung: Glanowska-Keller, Zenona, Siegburg, * ‒.‒.‒‒; Keller, Michael, Siegburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.