Nabaltec GmbH, Schwandorf (Alustrasse 50-52, 92421 Schwandorf). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die gleichzeitig errichtete "Nabaltec AG" mit dem Sitz in Schwandorf (Amtsgericht Amberg HRB 3920) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nabaltec GmbH, Schwandorf (Alustrasse 50-52, 92421 Schwandorf). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 hat die folgenden Änderungen der Satzung beschlossen: Innerhalb des § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) wurde ersatzlos aufgehoben: § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 2 und Satz 3, § 7 Abs. 1 Unterabsätze 3 und 4sowie § 7 Abs. 3 Satz 3. Innerhalb des § 19 (Einziehung von Geschäftsanteilen) wurden ersatzlos aufgehoben: § 19 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 2 und Satz 3, § 19 Abs. 3 Satz 3 sowie § 19 Abs. 5 Satz 2. Ferner wurden ersatzlos aufgehoben: § 12 (Beirat), § 13Abs. 4 (Informations- und Auskunftsrecht, Verschwiegenheit), § 16 (Andienungspflicht und Erwerbsrecht), § 17 Abs 9 (Übertagung von Geschäftsanteilen - Mitverkaufsverplichtung), § 17 Abs. 10 (Übertragung von Geschäftsanteilen - Mitveräußerungsrecht), § 20 (Auflösung der Gesellschaft). § 17 Abs. 2 (Übertragung von Geschäftsanteilen) und § 22 (Veröffentlichungen) wurden neugefasst. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
Nabaltec GmbH, Schwandorf (Alustr. 50-52, 92421 Schwandorf). Prokura erloschen: Dr. Prescher Klaus Dieter, Schwandorf.
Nabaltec GmbH, Schwandorf (Alustr. 50-52, 92421 SchwandorfNabaltec GmbH, Schwandorf (Alustr. 50-52, 92421 Schwandorf). Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2005 hat hinsichtlich der am 14.12.1994 erfolgten und am 01.02.1995 ins Handelsregister eingetragenen Bargründung der Gesellschaft, hinsichtlich der am 26.01.1995 beschlossenen und am 22.03.1995 ins Handelsregistereingetragenen Sachkapitalerhöhung bei der Gesellschaft sowie hinsichtlich der am 28.06.2001 beschlossenen und am 28.09.2001 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei der Gesellschaft eine Änderung der Einlagendeckungbeschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2005 hat die Änderung des § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Die Stammeinlage in Höhe von EUR 25.564,59 (DM 50.000,00) auf den bei Gründung der Gesellschaft am 14.12.1994 entstandenen Geschäftsanteil von nominal EUR 25.564,59 (DM 50.000,00), die Stammeinlage in Höhe von EUR 5.087.354,22 (DM 9.950.000,00) auf den bei der Sachkapitalerhöhung bei der Gesellschaft am 26.01.1995 entstandenen Geschäftsanteil von nominal EUR 5.087.354,22 (DM 9.950.000,00), sowie die Aufstockung der Geschäftsnateile um EUR 887.081,19 durch die am 28.06.2001 erfolgte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf insgesamt nominal EUR 6.000.000,00 wird insgesamt durch Sacheinlage geleistet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.