GnR 256: Nachbarschaftlich Wohnen in Dormagen eG, Dormagen, Latoursgarten 1, 41542 Dormagen. Die Generalversammlung vom 19. Juni 2021 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 (Ausschuss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe der Gesellschaft), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 24 (Ausichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Generalversammlung), 31 (Stimmrecht in der Generalversammlung), 32 (Einberufung der Generalversammlung und Beschlussfassung, 33 (Leitung der Generalversammlung Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Generalversammlung), 35 (Belegungsausschuss), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung, 41 (Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung) 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) beschlossen. Ferner wurde die Satzung in § 16 um den Abs. (5) (Pflichten der Mitglieder) und um den § 33a (Virtuelle Generalversammlung) ergänzt. Nach Änderung nunmehr: Neuer Gegenstand: Gegenstand ist eine sichere und sozial verantwortliche sowie wirtschaftliche Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Sie fördert generationsübergreifendes, sozial orientiertes Leben und das gemeinschaftliche Wohnen für Jung und Alt unter Berücksichtigung ökologisch nachhaltiger Grundsätze in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die Genossenschaft baut bzw. erwirbt und modernisiert Wohnungen bzw. Gebäude für Mitglieder. Bei der Bewirtschaftung der Wohnungen werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. Sie überlässt den Wohnraum ihren Mitgliedern zu angemessenen Nutzungsentgelten. Die Genossenschaft kann Grundstücke und Immobilien erwerben, Nutzungsverträge abschließen und Wohnungen bewirtschaften. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, wie Läden und Räume für Büros und Gewerbetreibende; ebenso soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen. Sie kann Kooperationsverträge abschließen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
41542 Dormagen
Am Schleyerbusch 16, 41542 Dormagen
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Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Neuss
Rechtsform: eG