Nachtigall Bauunternehmen GmbH, Rabenau (Weiherstraße 30, 35466 Rabenau). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Nachtigall Bauunternehmen GmbH, Rabenau (Weiherstraße 30, 35466 Rabenau). Auf Antrag des Finanzamtes ist beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiegegen kann innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung Widerspruch beim Amtsgericht Gießen eingelegt werden. Sollte Widerspruch eingelegt werden, dürfte dies nur mit Begründung erfolgversprechend sein. Insbesondere sollte vorhandenes Vermögen der Gesellschaft innerhalb der genannten Frist nachgewiesen werden.
Nachtigall Bauunternehmen GmbH, Rabenau (Weiherstraße 30, 35466 Rabenau). Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Bader, Jürgen, Nassau, * ‒.‒.‒‒; Speeck, Paul, Diplom-Kaufmann, Münster. Prokura erloschen: Schomber, Norbert, Rabenau, * ‒.‒.‒‒; Simon, Dieter, Diplom-Ingenieur, Buseck. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 211/02) vom 11.04.2013 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft gemäß § 211 InsO mangels Masse eingestellt. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.