HRB 769051: Nadler Klimatechnik GmbH, Fellbach, Lindenstraße 13 - 15, 70734 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Horvat, Mato, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nadler, Heinz Dieter, Affalterbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 769051: Nadler Klimatechnik GmbH, Fellbach, Lindenstraße 13 - 15, 70734 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Nadler, Heinz Dieter, Affalterbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nadler, Christian, Backnang, * ‒.‒.‒‒; Nadler, Markus Dominik, Affalterbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 769051: Nadler Klimatechnik GmbH, Fellbach, Lindenstraße 13 - 15, 70734 Fellbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2019. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 13 - 15, 70734 Fellbach. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, die Bearbeitung, die Montage und der Vertrieb von klimatechnischen und kältetechnischen Geräten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nadler, Christian, Backnang, * ‒.‒.‒‒; Nadler, Markus Dominik, Affalterbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Nadler Klimatechnik AG", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 264362) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 264362: Nadler Klimatechnik AG, Fellbach, Lindenstr. 13-15, 70734 Fellbach. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.02.2019 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Nadler Klimatechnik GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 769051) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.