HRB 213425: Nagarro Holding GmbH, München, Einsteinstr. 172, 81677 München. Die Verschmelzung wurde am 22.10.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 254410).
HRB 213425: Nagarro Holding GmbH, München, Einsteinstr. 172, 81677 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2021 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2021 und des Beschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2021 mit der Nagarro SE mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 254410) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 213425: Nagarro Holding GmbH, München, Einsteinstr. 172, 81677 München. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsvertrag zwischen ihr und der Nagarro SE, München (Amtsgericht München HRB 254410) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
HRB 213425: Nagarro Holding GmbH, München, Einsteinstr. 172, 81677 München. Die Nagarro SPP GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 223671) und die Nagarro Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 223716) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 213425: Nagarro Holding GmbH, München, Einsteinstr. 172, 81677 München. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 17.534,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Nagarro Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München und der Nagarro SPP GmbH mit Sitz in München und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 67.534,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fuloria, Manas, Gurugram / Indien, * ‒.‒.‒‒.
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