GnR 266: Nahwärme Gössenheim eG, Gössenheim, Bäckergasse 12, 97780 Gössenheim. Ausgeschieden: Vorstand: Schreier, Klaus, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Machmerth, Dominik, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒.
GnR 266:Nahwärme Gössenheim eG, Gössenheim, Bäckergasse 12, 97780 Gössenheim.Die Generalversammlung vom 22.02.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und 41(Geschäftsjahr). Nicht eingetragen: § 37 wurde wie folgt geändert:§ 37Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben(1) Für Mitglieder die ab dem 23.02.2013 eintreten wird ein Eintrittsgeld fällig, das vom Vorstand festgelegt wird.(2) Der Geschäftsanteil beträgt 300 EURO(3) Der erste Geschäftsanteil ist sofort voll einzuzahlen, die Genossenschaft wird die Mitglieder zur Zahlung weiterer Geschäftsanteile ja nach Baufortschritt der Nahwärmeversorgungsanlage schriftlich auffordern(4) Die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile bemisst sich nach der Wärmetauscher-Bestellleistung, dabei gilt folgende Staffelung:a) Für jeden Anschluss bis 14 kW Wärmetauscher-Bestellleistung sind neun (9) weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.b) Für jeden Anschluss von 14 bis 49 kW Wärmetauscher-Bestelileistung sind vierzehn (14) weitere Geschäftsanteile zu zeichnen (c)Für jeden Anschluss ab 50 kW Wärmetauscher-Bestellleistung sind neunzehn (19) weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.d) Für jeden Anschluss der keine Wärmetauscher-Bestellleistung benötigt (z.B. Bauplätze etc.) sind insgesamt vier (4) weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.(5) Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die Beteiligung eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteil darf erst zugelassen werden, wenn der erste Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; das gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. Für die Einzahlung gilt Absatz entsprechend.(6) Die auf den/die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen zuzüglich sonstiger Gutschriften und abzüglich zur Verlustdeckung abgeschriebener Beträge bilden das Geschäftsg uthaben eines Mitglieds.(7) Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, von derGenossenschaft nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb derGenossenschaft als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nichterlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.(8) Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 10.
GnR 266:Nahwärme Gössenheim eG, Gössenheim, Bäckergasse 12, 97780 Gössenheim.Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 15.06.2012. Geschäftsanschrift: Bäckergasse 12, 97780 Gössenheim. Gegenstand des Unternehmens: Die Errichtung und der Betrieb einer Nahwärmeversorgungsanlage in Gössenheim sowie die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Vermarktung von Energien. Dabei sollte es sich vorrangig um erneuerbare Energien handeln. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Dupuis, Frank, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒; Höfling, Jürgen, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒; Oberleiter, Dietmar, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒; Schreier, Klaus, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Hubert, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒. Vorstandsvorsitzender: Heeschen, Karsten, Gössenheim, * ‒.‒.‒‒.