Nancy Schnelle GmbH, Berlin, Eckertstr. 7-11, 10249 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, der das Unternehmen in Berlin unter der Firma Nancy Schnelle e.K. (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45615), fortführt verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Nancy Schnelle GmbH, Berlin, Eckertstr. 7-11, 10249 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Otto Reichelt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 87419 B) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung aus wichtigem Grund seit Ablauf des 31.01.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
E Reichelt 10249 Berlin Eckertstr. 7-11 GmbH, Berlin, Eckertstr. 7-11, 10249 Berlin. Firma: Nancy Schnelle GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Eckertstr. 7-11, 10249 Berlin Gegenstand: Errichtung und Betrieb von Handelsgeschäften mit Waren aller Art; Erwerb und Veräußerung sowie An- und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kaul, Frank-Rainer; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Kühn, Klaus; Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Schlender, Hans-Ulrich; Geschäftsführer:; 4. Schnelle, Nancy, * ‒.‒.‒‒, 15366 Hönow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2009 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und dabei u.a. Firma, Gegenstand und Vertretungsbefugnis geändert..
E Reichelt 10249 Berlin Eckertstr. 7-11 GmbH, Berlin, Birkenstr. 4, 15537 Grünheide. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Otto Reichelt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 87419 B) vom 25.06.2009, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.08.2009 zugestimmt hat..
E Reichelt 10249 Berlin Eckertstr. 7-11 GmbH, BerlinBirkenstr. 4, 15537 Grünheide. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2009 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage Teile des Vermögens der Otto Reichelt Supermarkt GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 972 B) im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung (Aufspaltung zur Aufnahme) beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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