HRB 230812: Narr Beteiligungs GmbH, Kirchheim unter Teck, Wilhelmstraße 6, 73257 Köngen. Änderung der Geschäftsanschrift: Steingaustraße 31, 73277 Owen.
HRB 230812: Narr Beteiligungs GmbH, Kirchheim unter Teck, Wilhelmstraße 6, 73257 Köngen. Bestellt als Geschäftsführer: Jehle, Herbert, Owen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Roth, Otto Eduard, Köngen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 230812: Narr Beteiligungs GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Straße 129, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 6, 73257 Köngen. Gegenstand geändert; nun: Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung, Nutzung und Verwertung des der Gesellschaft gehörenden Vermögens.
HRB 230812: Narr Beteiligungs GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Straße 129, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Roth, Otto Eduard, Köngen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hommel, Roland, Weilheim an der Teck, * ‒.‒.‒‒.
Narr Beteiligungs GmbH, Kirchheim unter Teck, Dettinger Straße 129, 73230 Kirchheim unter Teck. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Dettinger Straße 129, 73230 Kirchheim unter Teck. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Narr Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 230203) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.