HRB 208128: Nasch Cloppenburg GmbH, Lohne, Christoph-Bernhard-Straße 10, 49393 Lohne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Nasch Happy Restaurant Garrel GmbH mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 112031) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 208128: Nasch Cloppenburg GmbH, Lohne, Christoph-Bernhard-Straße 10, 49393 Lohne. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2015 hat zum Zwecke der Übernahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Nasch Happy Restaurant Lohne e.K. mit Niederlassung in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 110763) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. 26.000,00 EUR.
HRB 208128: Nasch Cloppenburg GmbH, Lohne, Christoph-Bernhard-Straße 10, 49393 Lohne. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.11.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Bernhard Nasch, Damme * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Nasch Happy Restaurant Lohne e.K. in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 110763) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 208128: Nasch Cloppenburg GmbH, Lohne, Christoph-Bernhard-Straße 10, 49393 Lohne. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.12.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 208128: Nasch Cloppenburg GmbH, Lohne, Christoph-Bernhard-Straße 10, 49393 Lohne. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.11.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Nasch, Bernhard, Damme, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Nasch Happy Restaurant Lastrup e. K. mit Niederlassung in Lastrup (Amtsgericht Oldenburg HRA 110765) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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