National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal, Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Akzo Nobel Pensions GmbH am 06.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal, Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal.Geschäftsanschrift: Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2009 mit der Akzo Nobel Pensions GmbH (vormals Casco Products GmbH) mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal 54 HRB 16919) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal, (Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal).Bestellt als Geschäftsführer: Stolle, Dietmar, Hagen, * ‒.‒.‒‒.
National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal (Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.07.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal (Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal). Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2008.
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