HRB 212769: NaturSoft AG, Bad Zwischenahn, Bloher Landstraße 39, 26160 Bad Zwischenahn. Die Hauptversammlung vom 28.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 19 (vormals "Jahresabschluss, Lagebericht", nun "Jahresabschluss, Lagebericht, Gewinnausschüttungen") beschlossen.
HRB 212769: NaturSoft AG, Bad Zwischenahn, Bloher Landstraße 39, 26160 Bad Zwischenahn. Die geänderte Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 212769: NaturSoft AG, Bad Zwischenahn, Bloher Landstraße 39, 26160 Bad Zwischenahn. Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.12.2017. Geschäftsanschrift: Bloher Landstraße 39, 26160 Bad Zwischenahn. Gegenstand: Prüfung der Wirksamkeit von Wasserbehandlungsanlagen auf Basis von allgemein anerkannten internationalen Prüfnormen; Vorstellung von Wasserbehandlungsanlagen bei amtlichen Prüfstellen zur Erlangung von Zertifikaten und Durchführung von Überwachungsaudits; Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten mit einem zertifizierten und akkreditierten Umfeld mit dem Schwerpunkt Wasser und Mineralien; röntgenographische und optische Untersuchung natürlicher und synthetischer Minerale; Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Schwerpunkt im Bereich Wassserbehandlungsanlagen; Trinkwasseranalysen; Erstellung von Gefährdungsanalysen im Bereich von Trinkwasserinstallationen und angeschlossenen Systemen; Beratung in Fragen der Trinkwasseranalysen, Gefährdungsanalysen und Trinkwasserbehandlung mittels Impfkristallisation. Grundkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Schwarting, Isolde, Bad Zwischenahn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist kraft Satzung vom 12.12.2017 in Verbindung mit den Nachtragsvermerken gem. § 44a Abs. 2 BeurkG vom 10.01.2018 und vom 25.01.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, innerhalb von höchstens fünf Jahren ab dem 01.02.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 200.000,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Gesellschafter kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden.