HRB 707460: Natural Resource Innovations GmbH, Mannheim, Wingertsau 33, 68259 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 39, 69120 Heidelberg.
Natural Resource Innovations GmbH, Mannheim, Wingertsau 33, 68259 Mannheim.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Natural Resource Innovations e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 4629) am 26.08.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Natural Resource Innovations GmbH, Mannheim, Wingertsau 33, 68259 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2009. Geschäftsanschrift: Wingertsau 33, 68259 Mannheim. Gegenstand: Kartografie, Umwelttechnik, GIS Entwicklung und Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Holbrook, Scott, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Holbrook, Scott, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Natural Resource Innovations e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 4629) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.08.2009. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.