Naturin GmbH & Co. KG, Weinheim, Badeniastr. 13, 69469 Weinheim.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.07.2009 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Naturin Viscofán GmbH", mit Sitz in Weinheim (Amtsgericht Mannheim 00 AR 2040/2009) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam.
Naturin GmbH & Co. KG, Weinheim, Badeniastr. 13, 69469 Weinheim.Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 07.09.2009 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Mannheim (HRB 707554) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Naturin GmbH & Co. KG, Weinheim, Badeniastr. 13, 69469 Weinheim.Geschäftsanschrift: Badeniastr. 13, 69469 Weinheim. Prokura erloschen: Feil, Gunter, Worms.
Naturin GmbH & Co. KG, Weinheim (Badeniastr. 13, 69469 Weinheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Naturin-Canada-Vertriebs-GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 431292) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Naturin GmbH & Co. KG, Weinheim (Badeniastr. 13, 69469 Weinheim). Prokura erloschen: Jentschke, Klaus- Dieter, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
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