HRB 4400:Naturstein Vetter GmbH, Eltmann, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main.Die grenzüberschreitende Verschmelzung mit der R.O'Rourke & Son Limited (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 02671992) wurde am 30.03.2015 wirksam.
HRB 4400:Naturstein Vetter GmbH, Eltmann, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 27.11.2014 grenzüberschreitend im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Private Limited Company) nach dem Recht von England und Wales in Firma R.O'Rourke & Son Limited mit dem Sitz in Bridge Place Anchor Boulevard, Admirals, Park Crossways, Dartford, Kent, DA2 6SN, Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 02671992) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 4400:Naturstein Vetter GmbH, Eltmann, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft hat am 23.09.2014 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der R.O'Rourke & Son Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von England und Wales) mit dem Sitz in Bridge Place Anchor Boulevard, Admirals Park Crossways, Dartford, Kent, DA2 6SN, Vereinigtes Königreich (UK) (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 02671992) eingereicht. Gem. § 122j UmwG wird Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, Sicherheit für diese Forderung geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das gilt nur für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Als Folge der Verschmelzung übernimmt die R.O'Rourke & Son Limited vom Tag der Wirksamkeit an alle Verbindlichkeiten der Naturstein Vetter GmbH. Gemäß Reg.11 (1) und (2) der Regulations kann das Gericht durch Antrag jedes Gläubigers der R.O'Rourke & Son Limited eine Gläubigerversammlung einberufen. Falls das Gericht die Einberufung einer solchen Gläubigerversammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan gemäß Reg. 14 der Regulations zustimmen. Die Anmeldung von Forderungen gegen die übertragende Gesellschaft sowie die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an:Naturstein Vetter GmbH, Ansprechpartner: Brigitta Harrer, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main oder an R.O'Rourke & Son Limited, Ansprechpartner: Stephen Sullivan, Place Anchor Boulevard, Kent, DA2 6SN, Vereinigtes Königreich.
HRB 4400:Naturstein Vetter GmbH, Eltmann, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Collins, Paul Cornelius, Bromley, Kent BR2 OTE / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
Naturstein Vetter GmbH, Eltmann, Industriestr. 16, 97483 Eltmann. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main.
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