Naumburger Fleischwaren Beteiligungsgesellschaft mbH, Wethau (Am Käseberg 201, 06618 Wethau). Die Verschmelzung wurde am 13.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hamburg HRB 93530).
Naumblirger Fleischwaren Beteiligungsgesellschaft mbH, Wethau (Wethau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der zur Mühlen Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 93530) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.