HRB 97535 B: Navitas gGmbH, Berlin, Karl-Marx-Str. 206, 12055 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind: a) die Gesundheitspflege b) die Jugend- und Altenhilfe c) die Erziehung und Bildung d) die Förderung der Wohlfahrtspflege e) die Förderung der Integration f) der Ausgleich behinderungsbedingter Benachteiligung von Menschen mit Integrationshintergrund Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: (1) Angebote im betreuten Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung (Suchtabhängige, psychisch Kranke) und Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen, Betrieb von Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit seelischer Behinderung, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit seelischer Behinderung, alkoholfreie Gastronomie (2) Angebote der ambulanten Jugend- und Familienhilfe wie z. B. Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB Vlll, Betrieb von Seniorenfreizeitstätten, Betrieb von Pflegeeinrichtungen für Senioren. (3) Sprachförderung für Migranten wie z. B. durch Sprachkurse, Fortbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern in sozialen Einrichtungen wie z. B. durch Schulungen zu verschiedenen Themen der sozialen Arbeit (4) Angebote der ambulanten Wohnhilfe gemäß § 67 SGB Xll; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 8 (Gesellschafterversammlung). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MIGES-Migration-Integration-Gesundheit gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 110792 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
12359 Berlin
Karl-Marx-Str. 206, 12055 Berlin
Dominicusstr. 32, 10827 Berlin
Schloßstr. 48 a, 12165 Berlin
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.navitas-ggmbh.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH