NeWCoM Objekt-, Finanz- u. Baubetreuung GmbH, Euskirchen, Militscher Str. 29, 53881 Euskirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 29.06.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 mit der Newco I LTD mit Sitz in London/GB (Companies House aof Cardiff Nr. 06105192) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NeWCoM Objekt-, Finanz- u. Baubetreuung GmbH, Euskirchen, Militscher Str. 29, 53881 Euskirchen. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Private Limited Company nach englischem Recht unter Firma Newco I LTD mit Sitz in Wakefield/GB (Companies House of Cardiff Nr. 6105192) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma NeWCoM Objekt-, Finanz- und Baubetreuung GmbH mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 18266) eingereicht worden. Den Gläubigern und den Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Newco 1 LTD. auf die NeWCoM GmbH die folgenden Rechte zu ( § 122d S..2 Nr.4 UrnwG):Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Newco 1 LTD.) kann gem. Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung abhängig ist. Hierzu hat er sein Verlangen gegenüber dem High Court of Justice, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (NeWCoN GmbH) können gem § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn und soweit durch die Verschmelzung eine Befriedigung ihrer Ansprüche nicht mehr möglich ist. Dazu müssen sie die betreffenden Ansprüche nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Bonn. Zudem müssen sie die auf der Verschmelzung beruhende Gefährdung ihrer Ansprüche glaubhaft machen.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen An- spruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht jedoch demjenigen nicht zu, der im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse hat, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in der Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden NeWCoM GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.(§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG)Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter.Die vollständige Auskünfte über diese Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können kostenlöos bei der NeWCoM GmbH, Herrn Detlef Wölk, Militscher Str. 29 in 53881 Euskirchen eingeholt werden
NeWCoM Objekt-, Finanz- u. Baubetreuung GmbH, Euskirchen, Militscher Str. 29, 53881 Euskirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2010 mit Änderung vom 08.10.2010. Geschäftsanschrift: Militscher Str. 29, 53881 Euskirchen. Gegenstand: ist Objekt-, Finanz- und Baubetreuung und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wölk, Detef, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.