HRB 23476: Nebel Verlag GmbH, Utting a. Ammersee, Bahnhofplatz 4, 86919 Utting a. Ammersee. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.02.2022 (Az. 7 IN 838/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Nebel Verlag GmbH, Utting a. Ammersee (Bahnhofplatz 4, 86919 Utting a. Ammersee). Die Abspaltung wurde am 21.08.2008 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRB 5170).
Nebel Verlag GmbH, Utting a. Ammersee (Bahnhofplatz 4, 86919 Utting a. Ammersee). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2008 mit Nachtrag vom 03.06.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Verlages, Produktion von und Handel mit Verlagserzeugnissen aller Art, zum Beispiel Büchern, Videokassetten, Disketten und DVD's einschließlich der Durchführung aller Hilfs- und Nebengeschäfte über Buchhandel, buchhändlerische Nebenmärkte, Internet, Zeitungsverlage und andere Vertriebswege, sowie der Erwerb und die Weiterübertragung von Urheber- und Nutzungsrechten, sowie die Auslieferung für Fremdverlage. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nebel, Pirmin, Utting am Ammersee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Betriebsteils "Nebel Verlag , Utting" aus dem Unternehmen Nebel Verlag GmbH, nach Firmenänderung nun: Dörfler Verlag GmbH, mit dem Sitz in Eggolsheim - Bammersdorf (Amtsgericht Bamberg HRB 5170) gemäß Spaltungsplan vom 25.02.2008 mit Nachträgen vom 03.06.2008 und vom 10.06.2008. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.