Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Südring 37, 97215 Uffenheim |
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a)
08.02.2023
Czernek |
HRB 18130: Necotek Elektro- und Umwelttechnik GmbH, Uffenheim, Südring 6, 97215 Uffenheim. Von Amts wegen berichtigt: Entstanden durch Abspaltung des Teilbetriebs Elektro aus dem Unternehmen NECOTEK GmbH Netzwerk und Computertechnik, mit dem Sitz in Uffenheim (Amtsgericht Fürth HRB 6840). Die Abspaltung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18130: Necotek Elektro- und Umwelttechnik GmbH, Uffenheim, Südring 6, 97215 Uffenheim. Entstanden durch Abspaltung des Teilbetriebs Elektro aus dem Unternehmen NECOTEK GmbH Netzwerk und Computertechnik, mit dem Sitz in Uffenheim (Amtsgericht Fürth HRB 6840). Die Abspaltung wurde am 19.06.2020 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRB 6840). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18130: Necotek Elektro- und Umwelttechnik GmbH, Uffenheim, Südring 6, 97215 Uffenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2020. Geschäftsanschrift: Südring 6, 97215 Uffenheim. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Planung, Verkauf mit Ausführung und Wartung von sämtlichen Elektro-, regenerativen und umwelttechnischen Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Saemann, Frank Ernst Heinrich, Markt Nordheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Teilbetriebs Elektro aus dem Unternehmen NECOTEC GmbH Netzwerk und Computertechnik, mit dem Sitz in Uffenheim (Amtsgericht Fürth HRB 6840). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.