Nedschroef Altena GmbH, Altena (Westiger Str. 62, 58762 Altena). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nedfast Beteiligungsgesellschaft mbH am 30.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Nedschroef Altena GmbH, Altena (Westiger Str. 62, 58762 Altena). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2011 mit der Nedfast Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Altena (Amtsgericht Iserlohn HRB 6454) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nedschroef Altena GmbH, Altena (Westiger Str. 62, 58762 Altena). Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006 hat die Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer: Munz, Karlheinz, Künzelsau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.