HRA 103264: Nees KG, Linkenheim-Hochstetten, Friedrichstr. 52, 76351 Linkenheim-Hochstetten. Firma geändert; nun: Nees GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Nees Beteiligungs GmbH, Linkenheim-Hochstetten (Amtsgericht Mannheim HRB 732103), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Nees, Bernd, Linkenheim-Hochstetten, * ‒.‒.‒‒.
Nees KG, Linkenheim-Hochstetten (Friedrichstr. 52, 76351 Linkenheim-Hochstetten). Vertretungsbefugnis geändert sowie Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt bei Persönlich haftender Gesellschafter: Nees, Bernd, Linkenheim-Hochstetten, * ‒.‒.‒‒, nun mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.12.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Nees Massivhaus GmbH", Linkenheim-Hochstetten (Amtsgericht Mannheim HRB 104212) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.