5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Maurer, Christoph, Weilmünster, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Macherey, Christine Doris, Weilmünster-
Laubuseschbach, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Macherey, Ralf, Dachdeckermeister,
Weilmünster, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.08.2023
Bogner
b)
Fall 5 |
2 |
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26.000,00
EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei
Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von
einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss
der Gesellschaft kann jedem Geschäftsführer
Alleinvertretungsrecht verliehen werden.
Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft
abzuschließen (§ 181 BGB).
b)
Geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Macherey, Christine, geb. Nehl, Kaufmännische
Angestellte, Weilmünster, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2003 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf EURO und gleichzeitig
eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,42 EUR auf
26.000,00 EUR, eine Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung und die entsprechenden Änderungen
des Gesellschaftsvertrages in § 3, 6, 7, 8 beschlossen. |
a)
26.08.2003
Peters
b)
Anmeldung Blatt 47
Sonderband |
1 |
a)
Nehl Geschäftsführungs-GmbH
b)
Weilmünster
c)
Die Geschäftsführung von Unternehmen
der Bauindustrie, insbesondere der Nehl
GmbH & Co.KG. |
50.000,00
DEM |
a)
Die Gesellschaft wird durch einen
Geschäftsführer oder durch einen Prokuristen
allein vertreten, wenn er alleiniger
Geschäftsführer ist. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Macherey, Christine, geb. Nehl, Kaufmännische
Angestellte, Weilmünster, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
Einzelprokura
Macherey, Ralf, Dachdeckermeister,
Weilmünster, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.1991 zuletzt geändert am
21.12.2000 |
a)
20.02.2003
Drescher
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.05.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 34 ff. Sonderband |