Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
|
|
Einzelprokura:
Klauer, Mats, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
03.04.2024
Schulz
b)
Fall 6 |
HRA 20325: Nehlsen MV GmbH & Co. KG, Stralsund, Voigdehäger Weg 60, 18439 Stralsund. Prokura erloschen: Laß, Marco, Elmenhorst, * ‒.‒.‒‒.
HRA 20325: Nehlsen MV GmbH & Co. KG, Stralsund, Voigdehäger Weg 60, 18439 Stralsund. Einzelprokura: Christofzik, Olaf, Ritzerow, * ‒.‒.‒‒; Laß, Marco, Elmenhorst, * ‒.‒.‒‒.
HRA 20325: Nehlsen MV GmbH & Co. KG, Stralsund, Voigdehäger Weg 60, 18439 Stralsund. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Nehlsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 23290 HB) am 07.01.2019 wirksam geworden.
HRA 20325: Nehlsen MV GmbH & Co. KG, Stralsund, Voigdehäger Weg 60, 18439 Stralsund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2018 Teile des Vermögens der Nehlsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 23290 HB) - die der Zweigniederlassung Nehlsen Nord-Ost in 18439 Stralsund zuzuordnenden Aktiva und Passiva - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen