HRA 2061: Nehlsen Ostfriesland GmbH & Co. KG, Südbrookmerland, Gewerbestr. 33, 26624 Südbrookmerland. Prokura erloschen: Rademacher, Mathias, Großefehn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2061: Nehlsen Ostfriesland GmbH & Co. KG, Südbrookmerland, Gewerbestr. 33, 26624 Südbrookmerland. Einzelprokura: Schwerdtfeger, Malte, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2061: Nehlsen Ostfriesland GmbH & Co. KG, Südbrookmerland, Gewerbestr. 33, 26624 Südbrookmerland. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.11.2018 wirksam geworden.
HRA 2061: R. & J. Beekmann Entsorgung GmbH & Co.KG, Südbrookmerland, Gewerbestr. 33, 26624 Südbrookmerland. geändert, nun: Neue Firma: Nehlsen Ostfriesland GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung nun persönlich haftende Gesellschafterin: Nehlsen Ostfriesland Beteiligungs-GmbH, Südbrookmerland (Amtsgericht Aurich HRB 202793), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Holst, Roland, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat von der Nehlsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23290) die deren Unternehmensbereich "Betriebsstätte Breinermoor" zuzuordnenden Teile ihres Aktivvermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.10.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 2061: R. & J. Beekmann Entsorgung GmbH & Co.KG, Südbrookmerland, Gewerbestr. 33, 26624 Südbrookmerland. Einzelprokura: Rademacher, Mathias, Großefehn, * ‒.‒.‒‒.
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