HRB 204508: Nehlsen Verden GmbH, Langwedel, Im Gewerbepark 11, 27374 Visselhövede. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nehlsen Cohrs GmbH (vormals Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH) am 28.05.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 204508: Nehlsen Verden GmbH, Langwedel, Im Gewerbepark 11, 27374 Visselhövede. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRB 101850) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 204508: Nehlsen Verden GmbH, Langwedel, Im Gewerbepark 11, 27374 Visselhövede. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRB 101850) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 204508: Nehlsen Verden GmbH, Langwedel, Im Gewerbepark 11, 27374 Visselhövede. Der mit der Nehlsen GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 23290 HB) am 11.07.2014 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 06.12.2018 zum 31.12.2018 (24:00 Uhr) aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 204508: Nehlsen Verden GmbH, Langwedel, Im Gewerbepark 11, 27374 Visselhövede. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhna, Frank, Bremen, * ‒.‒.‒‒.
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