HRA 11601:Nemak Dillingen Casting GmbH & Co. KG, Dillingen, Marie-Curie-Straße 0, 66763 Dillingen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.04.2014 Teile des Vermögens der Nemak Dillingen GmbH mit Sitz in Dillingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17131), und zwar den Teilbetrieb/ Betriebsteil "Produktion", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.04.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66763 Dillingen
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH & Co. KG