Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mauz, Ralf, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Burghardt, Jörn, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.12.2022
Stillger
b)
Fall 6 |
5 |
b)
Geschäftsanschrift:
Ste.-Foy-Staße 35-37, 65549 Limburg |
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a)
22.09.2022
Seip
b)
Fall 5 |
HRB 5717: Neo Retail Beteiligungen GmbH, Limburg, Schiede 18a, 65549 Limburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Heyer, Desiree, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5717: Neo Retail Beteiligungen GmbH, Limburg, Schiede 18a, 65549 Limburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Heyer, Désirée, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: van Eisern, Beatrice, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5717: Neo Retail Beteiligungen GmbH, Limburg, Schiede 18a, 65549 Limburg. Gegenstand des Unternehmens:Immobiliengesellschaft nach dem KAGB Die Gesellschaft ist eine Immobiliengesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (das "KAGB"). Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die "Universal") ist eine deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB und hat den offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "Rendite Real UI" aufgelegt und verwaltet diesen (der "AIF"). Die Universal hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für Rechnung des AIF. Geschäftszweck Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Immobiliengesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den jeweiligen Anlagebedingungen des von der Universal betreuten AIFs ausüben darf. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie Abs. 3 KAGB und den Anlagebedingungen des AIF erwerben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind. Vermögensverwaltende Tätigkeit Die Gesellschaft soll keine gewerblichen Tätigkeiten sowie Tätigkeiten ausüben oder Geschäfte betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c oder § 34f Gewerbeordnung oder nach § 32 des Kreditwesengesetzes ("KWG") i. V. m. § 1 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend im ertragssteuerlichen Sinn tätig. Die Gesellschaft folgt dem Leitbild eines langfristig orientierten Vermögensverwalters. Sonstige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Anlagebeschränkungen Die Gesellschaft darf sich nach § 234 KAGB an Immobiliengesellschaften beteiligen, wenn die Immobilien vor dem Erwerb im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF und § 235 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB bewertet wurden und anschließend mindestens einmal jährlich im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF bewertet werden. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an Immobilien nur dann erwerben, wenn der Wert entsprechender Immobilien 15 % des Wertes des AIF nicht übersteigt, soweit nicht in den Anlagebedingungen die Regelung des § 235 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KAGB abbedungen worden ist. Die Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und Sicherheiten gewähren, sofern diese mit dem KAGB und den Anlagebedingungen vereinbar sind. Die Gewährung von Darlehen, außer Gesellschafterdarlehen an Immobilien haltende Gesellschaften, sind ausgeschlossen. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft ist dadurch nicht beschränkt, sich als Komplementärin an Immobiliengesellschaften zu beteiligen.
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