Neptun Engineering GmbH, Rostock, Hainbuchenring 10, 18147 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.06.2011 mit der Neptun Ship Design GmbH (zuvor firmierend: NSD Neptun-Ship-Design GmbH) mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 4094) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 28.06.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
18147 Rostock
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Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: GmbH