Neptune Verlag e.K., Stuttgart, Danneckerstraße 7, 70182 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Neptune Verlag e.K., Stuttgart, Danneckerstraße 7, 70182 Stuttgart. Das Registergericht beabsichtigt, die Firma im Handelsregister von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
Neptune Verlag e.K., Stuttgart (Danneckerstraße 7, 70182 Stuttgart, Verlegen, Herstellung und Vertrieb von Verlags- und Werbeobjekten aller Art). Einzelkaufmann. Die Inhaberin handelt allein. Inhaberin: Meyer, Etelka, geb. Luttenberger, Tuolon sur Allier (Frankreich), * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der "Neptune Verlag GmbH", Wimsheim (übertragender Rechtsträger - Amtsgericht Mannheim HRB 510968) mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Etelka Meyer (übernehmender Rechtsträger) gem. §§ 120 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.