HRB 19272 HL: NestBau Tech GmbH, Lauenburg, Glüsinger Weg 2, 21481 Lauenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Turla, Mehmet Fehmi Levent
HRB 19272 HL: NestBau Tech GmbH, Lauenburg, Glüsinger Weg 2, 21481 Lauenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Derbeder, Murat. Geschäftsführer: 3. Turla, Mehmet Fehmi Levent, * ‒.‒.‒‒, Lauenburg/Elbe
HRB 19272 HL: NestBau Tech GmbH, Lauenburg, Glüsinger Weg 2, 21481 Lauenburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Bauelementen jeglicher Art, insbesondere Überdachung, Wintergärten, Glas-Faltanlagen und Sonnenschutzsystemen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
HRB 19272 HL: NestBau Tech GmbH, Lauenburg, Glüsinger Weg 2, 21481 Lauenburg. Geschäftsanschrift: Glüsinger Weg 2, 21481 Lauenburg; Gegenstand: des Unternehmens ist der Vertrieb von Bauelementen und Möbeln jeglicher Art, insbesondere Überdachungen, Winter- und Sommergärten, Glas-Faltanlagen, Fenster, Türen, Sonnenschutzsystemen sowie Errichtung, Verwaltung und Veräußerung von Gebäuden und Grundbesitz und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Kapital: 50.000,00 €; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Derbeder, Murat, * ‒.‒.‒‒, Kartal-Istanbul; Geschäftsführer: 2. Nefes, Abdullah, * ‒.‒.‒‒, Lauenburg; Prokura: 1. Apaydan, Ilhan, * ‒.‒.‒‒, Lauenburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.09.2019