NetKom GmbH - Netze&Kommunikationssysteme, Großweitzschen, Gärtitzer Straße 1, 04720 Großweitzschen OT Mockritz. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
NetKom GmbH - Netze&Kommunikationssysteme, Großweitzschen, Gärtitzer Straße 1, 04720 Großweitzschen OT Mockritz. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Krebs, Harald, Elektriker, Großweitzschen.
NetKom GmbH - Netze&Kommunikationssysteme, Großweitzschen (Gärtitzer Str. 1 OT Mockritz, 04720 Großweitzschen). Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.06.2007, AZ: 406 IN 1649/07, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
NetKom GmbH - Netze&Kommunikationssysteme, Großweitzschen (Gärtitzer Str. 1 OT Mockritz, 04720 Großweitzschen). Die Ausgliederung wurde am 15.01.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
NetKom GmbH - Netze&Kommunikationssysteme, Großweitzschen (Gärtitzer Str. 1 OT Mockritz, 04720 Großweitzschen). Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR auf 54.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung des einzelkaufmännisch betriebenen Unternehmens Netkom Rost - Print- & Kopiersysteme- e.K.mit dem Sitz in Großweitzschen (Amtsgericht Leipzig HRA 14224) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 54.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 09.03.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Handelsgeschäft des einzelkaufmännisch betriebenen Unternehmens NetKom Rost - Print- & Kopiersysteme -e.K. mit dem Sitz in Großweitzschen (AG Leipzig HRA 14854) als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtstägers. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf den Erhöhungsbetrag werden Sacheinlagen durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträgers geleistet. Wegen der damit verbundenen Festsetzung wird auf die zu den Registerakten eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird weiterhin veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen