NetPoint-PRO GmbH, Bochum (Alarichstraße 66, 44803 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Netpoint GmbH am 19.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
NetPoint-PRO GmbH, Bochum (Alarichstraße 66, 44803 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2007 mit der NETPOINT-EDV GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 5573) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NetPoint-PRO GmbH, Bochum (Alarichstraße 66, 44803 Bochum). Prokura erloschen: Kulkarni, Armit, Wagle Industrial Esta, * ‒.‒.‒‒.