HRB 6874 HL: Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein, Oldenburg, Kirschenweg 25, 23758 Oldenburg. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung der Zweigniederlassung ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 6874 HL: Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein, Oldenburg, Kirschenweg 25, 23758 Oldenburg. Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck HRB 6874 HL in der Handelsregistersache der Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein wird das Amtslöschungsverfahren eingestellt, da die Zweigniederlassung der in Großbritannien eingetragenen Limited nicht zu den in § 394 FamFG genannten Rechtsträgern gehört.
HRB 6874 HL: Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein, Oldenburg, Kirschenweg 25, 23758 Oldenburg. Amtsgericht Lübeck Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck Herr Olaf Winkelmann Kirschenweg 25 23758 Oldenburg Ihr Zeichen: Unser Zeichen: HRB 6874 HL Datum: 15.06.2017 Sehr geehrter Herr Winkelmann, in der Handelsregistersache der Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein ergeben sich aus den mir vorliegenden Unterlagen Anhaltspunkte dafür, dass die Zweigniederlassung nicht mehr besteht und daher nach § 395 FamFG aus dem Register zu löschen ist. o Durch Beschluss des Amtsgerichts Eutin vom 09.03.2017, 51 IN 51/13, wurde das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. Ich beabsichtige daher, die Zweigniederlassung wegen Wegfalls einer wesentlichen Voraussetzung der Eintragung gem. § 395 FamFG zu löschen. Ich bestimme eine Frist von einem Monat zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die Löschung, § 395 Abs. 2 S. 1 FamFG. Nach Fristablauf ohne Widerspruch von Ihnen oder anderer Seite wird die Gesellschaft gelöscht. Mit freundlichem Gruß Richter am Amtsgericht Lorenzen
HRB 6874 HL: Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein, Oldenburg, Kirschenweg 25, 23758 Oldenburg. In der Handelsregistersache Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein ergeben sich aus den mir vorliegenden Unterlagen Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft, als deren Geschäftsführer Sie noch eingetragen sind, vermögenslos ist: Durch Beschluss des Amtsgerichts Eutin vom 09.03.2017, 51 IN 51/13, wurde das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. Ich beabsichtige daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG zu löschen. Ich bestimme eine Frist von einem Monat zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die Löschung, § 394 Abs. 2 S. 1 FamFG. Weiter bitte ich Sie, mir binnen derselben Frist mitzuteilen, ob die genannte Gesellschaft noch Vermögen hat, ggf. welche Vermögensgegenstände sie besitzt, ob die Gesellschaft noch Partei eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreits ist oder ob sonst noch eine Abwicklung stattfindet. Nach Fristablauf ohne Widerspruch von Ihnen oder anderer Seite wird die Gesellschaft gelöscht.
HRB 6874 HL: Netatalk IT-Solutions Limited Zweigniederlassung Oldenburg in Holstein, Oldenburg, Kirschenweg 25, 23758 Oldenburg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Kirschenweg 25, 23758 Oldenburg; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
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